Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Voraussetzungen für eine Partnerschaft
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen und Institutionen mit Betriebsstätte oder Sitz in Schleswig-Holstein bewerben, sofern
- sie versichern, gesetzliche Bestimmungen, regulatorische Standards sowie weitere, auch vom Unternehmen selbst gesetzte Standards und Anforderungen einzuhalten,
- keine objektiven Anhaltspunkte gegen die Einhaltung von Compliance-Anforderungen sprechen
- und Sie nicht in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs eingetragen sind.
Die Partner versichern die Einhaltung zuvor genannter Anforderungen bei ihrem Beitritt und sichern dies auch für die Zukunft zu.
Rahmenbedinungen des Partnerprogramms
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm. Unternehmen und Institutionen können sich für eine Partnerschaft bewerben, wenn die genannten Kriterien für eine allgemeine Partnerschaft bzw. für eine Premiumpartnerschaft erfüllt sind. Die WTSH entscheidet über die Aufnahme in das Partnerprogramm, insbesondere aber nicht ausschließlich auf Basis der Relevanz des Bewerbers für die Zielsetzung des Partnerprogramms. Die WTSH behält sich vor, Bewerber abzulehnen oder die Partnerschaft vorzeitig zu kündigen. Bei Kündigung der Partnerschaft erlöschen alle Leistungsansprüche, insbesondere die Rechte zur Nutzung der Dachmarkenlogos und des Dachmarken-Claims.