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Premiumpartner im Partnerprogramm

Mann bei der Arbeit an Solaranlagen
2 Arbeiter unterhalten sich bei der Arbeit und lachen
Mann mit Blaumann und Schutzbrille bedient Maschine in Metallwerkstatt
Kategorienmarke Premiumpartner

Informationen über die Mitgliedschaft als Premiumpartner

Voraussetzungen

Die Premiumpartnerschaft richtet sich an Unternehmen, die von besonderer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein sind und die aufgrund ihrer Kompetenz und Positionierung geeignet sind, den Standort in herausgehobener Weise zu repräsentieren. Dies kann dadurch dokumentiert werden, dass:

  • das Unternehmen Markt- oder Technologieführer in einem oder mehreren Produktbereich(en) auf nationaler oder internationaler Ebene ist
  • ein vom Land, Bund oder der EU gefördertes Innovationsprojekt größeren Umfangs erfolgreich durchgeführt und marktmäßig umgesetzt hat
  • durch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ein besonderes Know-how aufgebaut und dieses im Rahmen einer Schutzrechtsstrategie abgesichert hat
  • es sich durch besonders positive, über das übliche Niveau hinausgehende Arbeitsbedingungen auszeichnet oder mehrheitlich Arbeitsplätze für Hochschulabsolventen bietet.

Premiumpartner müssen mindestens zwei der zuvor genannten Kriterien erfüllen.

Unternehmen aus dem Bereich der freien Berufe sowie Unternehmen, die ausschließlich kundenspezifische Leistungen anbieten und somit keine selbstentwickelten Produkte oder Dienstleistungen für den überregionalen Absatz herstellen, können nicht Premiumpartner werden. 

Die WTSH wird im Rahmen des Bewerbungsvorgangs eines Premiumpartners in Vor-Ort-Gesprächen die Angaben zur Erfüllung der vorgenannten Kriterien überprüfen. Der Premiumpartner ist insoweit dafür verantwortlich, im Rahmen des Bewerbungsvorgangs die Erfüllung der maßgeblichen Kriterien zu belegen und auch später die Aufrechterhaltung der entsprechenden Kriterien nachzuweisen.

Leistungen der Premiumpartnerschaft

  • Nutzungsrecht der Marke „Schleswig-Holstein. Der echte Norden“ für eigene Marketingzwecke (Produktmarketing-Maßnahmen sind davon ausgenommen)
  • Zusätzliche Nutzung des Partnerlabels in Verbindung mit der Landesmarke -> Imagegewinn durch das Partnerprogramm
  • Präsens im Online-Partnerportal mit digitaler Karte und Verlinkung auf die Unternehmenswebsite
  • Unternehmensvorstellung auf Facebook
  • Nutzung des Job- und Ausbildungsportals
  • Einbindung in Marketingaktivitäten und Publikationen im Print- und Onlinebereich
  • Ausstattung mit Werbemitteln und kostenlose Nachbestellung
  • Beteiligungsmöglichkeiten an Job- und Karrieremessen (gegen Gebühr)
  • Zugang zum internen Premiumpartnerbereich
  • Umfangreiche Online-Unternehmensdarstellung
  • Unternehmensdarstellung in jährlich neu aufgelegter Karrierebroschüre
  • Berücksichtigung in thematisch passenden WTSH-Publikationen
  • Teilnahme an exklusiven Netzwerkveranstaltungen
  • Ausstattung mit einem Premiumpartner-Aufsteller

Leistungen der Premiumpartner

  • Prominente Platzierung der Kategorienmarke oder des Claims innerhalb des eigenen Webauftritts
  • Verlinkung der Kategorienmarke oder des Claims auf www.partner-sh.de
  • Aktive Nutzung der Marke „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ z.B. durch Platzierung auf Werbemitteln für Messen und Veranstaltungen, publikumswirksames Platzieren des Premiumpartner Aufstellers
  • Bereitschaft, das Standortmarketing des Landes (Kampagnen, Standortmagazin „Wirtschaftsland“, Branchenbroschüren, Anzeigen, Plakate etc.) zu unterstützen



    Ergänzend wünschenswert:

  • Platzierung der Kategorienmarke oder des Claims in den eigenen Social-Media-Kanälen
  • Einbindung der Kategorienmarke oder des Claims in Printpublikationen, die zu eigenen Marketing- oder PR-Zwecken veröffentlicht werden

Mitgliedsbeitrag

Premiumpartner haben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Der Jahresbeitrag für Premiumpartner richtet sich nach der Unternehmensgröße, gemessen an der Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

01-25 Mitarbeiter 250.-€ netto p.a.
26-50 Mitarbeiter 750.-€ netto p.a.
51-250 Mitarbeiter 1.500.-€ netto p.a.
über 250 Mitarbeiter 2.500.-€ netto p.a.
Die Beiträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind jährlich im Voraus nach Rechnungsstellung zu leisten. 

Premiumpartner, die bis einschließlich 30. Juni eines Jahres beitreten (Datum der Antragstellung), haben den vollen Jahresbeitrag zu zahlen. Premiumpartner, die ab 01. Juli bis zum 31. Oktober (Datum der Antragstellung) eines Jahres beitreten, zahlen im Beitrittsjahr nur 50% des Jahresbeitrags. Premiumpartner, die ab 01. November (Datum der Antragstellung) eines Jahres beitreten, zahlen für das restliche Beitrittsjahr keinen Beitrag. Der volle Jahresbeitrag wird dann erst ab dem Folgejahr fällig.

Beginn und Beendigung der Partnerschaft

Die Partnerschaft beginnt nach dem Bewerbungsvorgang mit einer schriftlichen Annahmeerklärung durch die WTSH, wobei diese auch per E-Mail erfolgen kann. Die Partnerschaft hat jeweils eine Mindestlaufzeit bis zum Ende des Kalenderjahres der Antragstellung. Soweit eine Partnerschaft nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt wird, verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ungeachtet dessen endet eine Partnerschaft, wenn die WTSH das Partnerprogramm „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ einstellen sollte. In diesem Falle teilt die WTSH dies den Partnerunternehmen mit. Im Falle der unterjährigen Beendigung des Partnerprogramms sind ggfs. über die Wirksamkeit der Beendigung hinaus geleistete Beitragszahlungen zurückzuerstatten.

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Beitrittserklärung

 
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