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Institutionen im Partnerprogramm

Frau in Kittel im Labor am mikroskopieren
Visual für einen Ausbildungsplatz: Gruppenfoto Elektriker
Mensch in komplett weißem Anzug im Labor bei der Arbeit

Informationen über die institutionelle Partnerschaft

Durch die Teilnahme am Partnerprogramm „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ hat das institutionelle Partnerunternehmen die Möglichkeit, seine individuellen Marketingmaßnahmen durch die Nutzung der Marke „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ (Kategorienmarke und Claim) zu verstärken. Gleichzeitig verpflichtet sich der Partner, die Marke im Sinne der Dachmarkenstrategie nach außen zu tragen und letztendlich als Markenbotschafter bzw. Markenpartner aufzutreten. Die im Markenmanual des Landes festgelegten Nutzungsbedingungen und Gestaltungsrichtlinien sind einzuhalten https://www.marken-manual.sh/arbeiten-mit-der-marke/markenpartner.

Leistungen der Partnerschaft

  • Nutzungsrecht der Marke „Schleswig-Holstein. Der echte Norden“ für eigene Marketingzwecke (Produktmarketing-Maßnahmen sind davon ausgenommen)
  • Zusätzliche Nutzung des Partnerlabels in Verbindung mit der Landesmarke -> Imagegewinn durch das Partnerprogramm
  • Präsens im Online-Partnerportal mit digitaler Karte und Verlinkung auf die Unternehmenswebsite
  • Unternehmensvorstellung auf Facebook
  • Nutzung des Job- und Ausbildungsportals
  • Einbindung in Marketingaktivitäten und Publikationen im Print- und Onlinebereich
  • Ausstattung mit Partnerschild, Urkunde und Werbemitteln
  • Kostenlose Nachbestellung von Werbemitteln nach Verfügbarkeit
  • Beteiligungsmöglichkeiten an Job- und Karrieremessen (gegen Gebühr)
  • Zugang zum internen Partnerbereich

Leistungen der Partnerinstitutionen

  • Prominente Platzierung der Kategorienmarke oder des Claims innerhalb des eigenen Webauftritts
  • Verlinkung der Kategorienmarke oder des Claims auf www.partner-sh.de
  • Aktive Nutzung der Marke „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ z.B. durch Platzierung von Partnerprogramm-Aufklebern, Partner-Schild oder weiterer Partnerprogramm-Werbemittel auf Messen und Veranstaltungen

Ergänzend wünschenswert:

  • Platzierung der Kategorienmarke oder des Claims in den eigenen Social-Media-Kanälen
  • Einbindung der Kategorienmarke oder des Claims in Printpublikationen, die zu eigenen Marketing- oder PR-Zwecken veröffentlicht werden

Mitgliedsbeitrag

Für Institutionen ist die Partnerschaft kostenlos.

Beginn und Beendigung der Partnerschaft

Die Partnerschaft beginnt nach dem Bewerbungsvorgang mit einer schriftlichen Annahmeerklärung durch die WTSH, wobei diese auch per E-Mail erfolgen kann. Die Partnerschaft hat jeweils eine Mindestlaufzeit bis zum Ende des Kalenderjahres der Antragstellung. Soweit eine Partnerschaft nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt wird, verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ungeachtet dessen endet eine Partnerschaft, wenn die WTSH das Partnerprogramm „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ einstellen sollte. In diesem Falle teilt die WTSH dies den Partnerunternehmen mit. Im Falle der unterjährigen Beendigung des Partnerprogramms sind ggfs. über die Wirksamkeit der Beendigung hinaus geleistete Beitragszahlungen zurückzuerstatten.

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Beitrittserklärung

 
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