Institutionen im Partnerprogramm „Schleswig-Holstein. Der echte Norden“
Durch die Teilnahme am Partnerprogramm „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“, hat die Institution die Möglichkeit, seine individuellen Marketingmaßnahmen durch die Nutzung der Marke „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ (Kategorienmarke und Claim) zu verstärken. Gleichzeitig verpflichtet sich der Partner, die Marke im Sinne der Dachmarkenstrategie nach außen zu tragen und letztendlich als Markenbotschafter bzw. Markenpartner aufzutreten. Die im Markenmanual des Landes festgelegten Nutzungsbedingungen und Gestaltungsrichtlinien sind einzuhalten https://www.marken-manual.sh/arbeiten-mit-der-marke/markenpartner
Leistungen der Partnerschaft
- Nutzung der Kategorienmarke und des Claims „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ für eigene Marketingzwecke (Produktmarketing-Maßnahmen sind davon ausgenommen)
- Zusätzliche Nutzung des Partnerlabels in Verbindung mit der Landesmarke ð Imagegewinn durch das Partnerprogramm
- Kurzportrait der Institution inkl. Logo auf www.partner-sh.de und Verlinkung auf die Unternehmenswebsite
- Vorstellung der Institution auf Facebook
- Darstellung in der digitalen Karte des Partnerprogramms
- Nutzung des Job- und Ausbildungsportals
- Einbindung in die Marketingaktivitäten und Publikationen im Print- und Onlinebereich
- Begrüßungspaket mit Erstausstattung (Partnerschild, Urkunde und Werbemittel)
- kostenfreie Nachbestellung von Partnerprogramm-Werbemitteln (nach Verfügbarkeit und in üblichen kleineren Mengen)
- Beteiligungsmöglichkeiten an Job- und Karrieremessen (gegen Gebühr)
- Zugang zum internen Partner-Bereich
Leistungen der Partnerinstitutionen
Durch die Teilnahme am Partnerprogramm „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ verpflichtet sich der Partner, für den Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensstandort Schleswig-Holstein unter der Dachmarke zu werben indem die folgenden Leistungen erbracht werden:
- Prominente Platzierung der Kategorienmarke oder des Claims innerhalb des eigenen Webauftritts und Verlinkung der Kategorienmarke oder des Claims auf www.partner-sh.de
- Aktive Nutzung der Marke „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ z.B. durch Platzierung von Aufklebern, des Partner-Schildes oder weiterer Werbemittel auf Messen und Veranstaltungen
Ergänzend wünschenswert (nicht verpflichtend) ist:
- die Platzierung der Kategorienmarke oder des Claims in den eigenen Social Media Kanälen sowie die Verlinkung der Kategorienmarke oder des Claims auf www.partner-sh.de
- die Einbindung der Kategorienmarke oder des Claims in Printpublikationen, die zu eigenen Marketing- oder PR-Zwecken veröffentlicht werden
Für Institutionen ist die Partnerschaft kostenlos.
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Beginn und Beendigung der Partnerschaft
Die Partnerschaft beginnt nach dem Bewerbungsvorgang mit einer schriftlichen Annahmeerklärung durch die WTSH, wobei diese auch per E-Mail erfolgen kann. Die Partnerschaft hat jeweils eine Mindestlaufzeit bis zum Ende des Kalenderjahres der Antragstellung. Soweit eine Partnerschaft nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt wird, verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ungeachtet dessen endet eine Partnerschaft, wenn die WTSH das Partnerprogramm „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ einstellen sollte. In diesem Falle teilt die WTSH dies den Partnerunternehmen mit. Im Falle der unterjährigen Beendigung des Partnerprogramms sind ggfs. über die Wirksamkeit der Beendigung hinaus geleistete Beitragszahlungen zurückzuerstatten.